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Öffnungsschritte ab 14. März nach Inzidenz

  • johannawestermann2
  • 30. Mai 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Ich habe geöffnet und Termine sind möglich!


Bei einer Inzidenz unter 100 gilt folgende Regelung.

Ich zitiere aus der aktuelle Corona Verordnung des Landes Baden-Würtemberg

"Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021"



Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden

Bedingungen erlaubt:

- Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und

der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte

medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei

einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest

der Kund*innen benötigt.

- Nur mit vorheriger Terminbuchung


Für Termine einfach anrufen oder das Kontaktformular nutzen.


Ich freue mich auf euch!

Eure Johanna Westermann


 
 
 

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