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johannawestermann2

Öffnungsschritte ab 14. März nach Inzidenz

Ich habe geöffnet und Termine sind möglich!


Bei einer Inzidenz unter 100 gilt folgende Regelung.

Ich zitiere aus der aktuelle Corona Verordnung des Landes Baden-Würtemberg

"Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021"



Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden

Bedingungen erlaubt:

- Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und

der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte

medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei

einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest

der Kund*innen benötigt.

- Nur mit vorheriger Terminbuchung


Für Termine einfach anrufen oder das Kontaktformular nutzen.


Ich freue mich auf euch!

Eure Johanna Westermann


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