Ich habe geöffnet und Termine sind möglich!
Bei einer Inzidenz unter 100 gilt folgende Regelung.
Ich zitiere aus der aktuelle Corona Verordnung des Landes Baden-Würtemberg
"Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021"
Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden
Bedingungen erlaubt:
- Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und
der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte
medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei
einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest
der Kund*innen benötigt.
- Nur mit vorheriger Terminbuchung
Für Termine einfach anrufen oder das Kontaktformular nutzen.
Ich freue mich auf euch!
Eure Johanna Westermann
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