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Es ist soweit, ich darf ab dem 8. März Behandlungen anbieten!

  • johannawestermann2
  • 7. März 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Ja ihr habt richtig gelesen, es kann endlich los gehen, allerdings mit gewissen Einschränkungen,...

In der Regierungsinformation vom 05.03.2021 ist folgendes niedergeschrieben:

Ich zitiere hier aus einem Artikel von der offiziellen Seite der Landesregierung

Baden-Württemberg:


"Das von Bund und Länder vereinbarte Öffnungskonzept umfasst mehrere Stufen, die grundsätzlich an die Inzidenzen gebunden sind. Baden-Württemberg wird dabei die Inzidenzen in den Landkreisen zum Maßstab nehmen, so dass in Landkreisen mit niedriger Inzidenz mehr möglich sein wird. Konkret bedeuten die Beschlüsse für Baden-Württemberg ab Montag, 8. März:

Unter anderem:

...

Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.

... " (Zitat Ende)


Ich freue mich Sie endlich in meinen Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen!

 
 
 

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