Ja ihr habt richtig gelesen, es kann endlich los gehen, allerdings mit gewissen Einschränkungen,...
In der Regierungsinformation vom 05.03.2021 ist folgendes niedergeschrieben:
Ich zitiere hier aus einem Artikel von der offiziellen Seite der Landesregierung
Baden-Württemberg:
"Das von Bund und Länder vereinbarte Öffnungskonzept umfasst mehrere Stufen, die grundsätzlich an die Inzidenzen gebunden sind. Baden-Württemberg wird dabei die Inzidenzen in den Landkreisen zum Maßstab nehmen, so dass in Landkreisen mit niedriger Inzidenz mehr möglich sein wird. Konkret bedeuten die Beschlüsse für Baden-Württemberg ab Montag, 8. März:
Unter anderem:
...
Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.
... " (Zitat Ende)
Ich freue mich Sie endlich in meinen Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen!
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