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johannawestermann2

Es ist soweit, ich darf ab dem 8. März Behandlungen anbieten!

Ja ihr habt richtig gelesen, es kann endlich los gehen, allerdings mit gewissen Einschränkungen,...

In der Regierungsinformation vom 05.03.2021 ist folgendes niedergeschrieben:

Ich zitiere hier aus einem Artikel von der offiziellen Seite der Landesregierung

Baden-Württemberg:


"Das von Bund und Länder vereinbarte Öffnungskonzept umfasst mehrere Stufen, die grundsätzlich an die Inzidenzen gebunden sind. Baden-Württemberg wird dabei die Inzidenzen in den Landkreisen zum Maßstab nehmen, so dass in Landkreisen mit niedriger Inzidenz mehr möglich sein wird. Konkret bedeuten die Beschlüsse für Baden-Württemberg ab Montag, 8. März:

Unter anderem:

...

Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.

... " (Zitat Ende)


Ich freue mich Sie endlich in meinen Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen!

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